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Feuerbrand ist keine Quarantänekrankheit mehr

Die neue eidgenössische Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Sie stellt eine Totalrevision der Pflanzenschutzverodnung (PSV) dar. Das Ziel bleibt der Schutz vor besonders gefährlichen Schadorganismen und die Verstärkung von vorbeugenden Massnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit. Diese Revision war notwendig, um die Gleichwertigkeit der pflanzengesundheitlichen Bestimmungen mit der europäischen Union zu erreichen und so den freien Warenverkehr zu garantieren. Feuerbrand ist keine Quarantäne-Krankheit mehr. Trotzdem steht jeder Besitzer von Wirtspflanzen in der Verantwortung, Kontrollen durchzuführen und verdächtige Pflanzen dem kantonalen Pflanzenschutzdienst in Grangeneuve zu melden (www.pflanzengesundheit.ch).

Die bakterielle Krankheit Feuerbrand befällt Kernobst (Apfel, Birne und Quitte), Zierpflanzen der Gattungen Cotoneaster, Chaenomeles, Eribotrya, Pyracantha, Photinia davidiana und Photinia nussia sowie Wildpflanzen wie z.B. Weissdorn, Vogelbeeren und Felsenbirnen.

© Grangeneuve

In der Schweiz wurde die Krankheit 1989 zum ersten Mal in Schaffhausen nachgewiesen, im Kanton Freiburg im Jahr 2000. Seither wurden jedes Jahr infizierte Pflanzen gefunden, wobei die Befallsstärke unterschiedlich war. Im Jahr 2007 wurden in der Schweiz viele Obstbäume gerodet, 360 Hochstammbäume allein im Kanton Freiburg. Obstbauern und andere professionelle Bereiche (Zierpflanzenbau, Baumschulen, Gartenbau und Forst) mussten ihre Bekämpfungsstrategie durch die Pflanzung von robusten Sorten, die Umsetzung von vorbeugenden Hygienemassnahmen und den Pflanzenschutz anpassen.

Neu wurde Feuerbrand als geregelter Nicht-Quarantäne Organismus (GNQO) eingestuft. Unter dieser Einteilung findet man zum Beispiel Obstbaum-Phytoplasmosen oder das Zwetschgenvirus Sharka. Anhand der neuen Richtlinie Nr. 3 des eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes welche die Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand regelt, wird der kantonale Pflanzenschutzdienst diesen Herbst sogenannte Gebiete mit geringer Prävalenz festlegen, welche im Amtsblatt publiziert werden. In diesen Gebieten besteht ein besonderes Interesse (Obstanlagen, Baumschulen, seltene Obstsorten) das Vorkommen von Feuerbrand gering zu halten, deshalb bleibt die Überwachung und Bekämpfung weiterhin obligatorisch.

Damit der Status erhalten bleibt, muss jeder Besitzer von Wirtspflanzen (professionell oder privat) in solchen Gebieten, mindestens einmal pro Saison eine Kontrolle vornehmen und Verdachtsfälle beim Pflanzenschutzdienst melden.

Bei bestätigtem Befall muss der Besitzer die Bekämpfung auf eigene Kosten durchführen (Rückschnitt oder Rodung). Die Verantwortung, dass ein Gebiet den Status behält obliegt den Besitzern von Wirtspflanzen. Der kantonale Pflanzenschutzdienst wird stichprobeartige Kontrollen durchführen um die Umsetzung der Massnahmen zu überprüfen. Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann die Bekämpfung per Verfügung anordnen oder das Gebiet mit geringer Prävalenz aufheben.

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