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Weiterbildungskurs «Bilanz der neuen Programme im Ackerbau»

12. April 2024
Am Weiterbildungskurs in Grangeneuve konnten die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen die verschiedenen Herausforderungen und Probleme diskutieren, die sich mit der Teilnahme an Produktionsystembeiträgen im Ackerbau seit Anfang 2023 ergeben haben.

Zu Beginn des Kurses wurden einige Umgestaltungen betreffend der Direktzahlungen im Kanton Freiburg präsentiert. Trotz der Änderung und Umverteilung bestimmter Programme und Direktzahlungsbeiträge bilden die Leistungen (Flächenertrag multipliziert mit dem Verkaufspreis) immer noch den Hauptanteil des Einkommens eines durchschnittlichen Landwirtschaftsbetriebs.

Tatsächlich machen die Einnahmen aus dem Verkauf der Produkte
77 % des Gesamteinkommens aus. Mit diesem Hintergrund kann der/die Betriebsleiter/Betriebsleiterin entscheiden, ob und an welchen Programmen es agronomisch sinnvoll und rentabel ist, teilzunehmen.
Eine Freiburger Landwirtin stellte die Strategie, die Berechnungen und die daraus resultierenden konkreten Herausforderungen anhand ihres Ackerbaubetriebs vor. 

© Nadège Wider


Die Teilnehmer schätzten das Fallbeispiel aus der Praxis, um Erfahrungen austauschen zu können. Das Programm «Angemessene Bedeckung des Bodens im Ackerbau» führte zu besonders vielen Diskussionen, vor allem bezüglich der finanziellen Aspekte. Aktuell handelt es sich um das meistgewählte Programm. Ein Schwerpunkt lag auf den Bodenbedeckungen von kurzer Standdauer, wie es beispielsweise zwischen Raps und Weizen vorkommen kann.

Die Kosten für die Saatmischung sowie deren Anlage können stark variieren (Tabelle 1). Im Kurs wurden zwei Verfahren berechnet: Ein klassisches Verfahren (1xGrubber, kombinierte Aussaat mit 15 kg/ha UFA Express, mulchen) sowie das Verfahren des Fallbeispiels (2xGrubber zur genügenden Bekämpfung vom Ausfallraps, Sämaschine mit 3 kg/ha Guizotia, Grubber).

Der Nettogewinn des Programms mit den beschriebenen Verfahren ist in der untenstehenden Tabelle ersichtlich. 

Tabelle 1: Vergleich verschiedener Verfahren zur Anlage einer Kurzbegrünung zwischen Raps und Winterweizen.
Quelle: Grangeneuve

Das Endergebnis ist stark abhängig von der Fläche, die infolge der Teilnahme am Programm zusätzlich begrünt werden muss. Die Umsetzung des Programms «Angemessene Bedeckung des Bodens im Ackerbau» kann auf Betrieben mit schweren Böden und Frühjahrskulturen wie Kartoffeln schwierig umsetzbar sein. Auf Parzellen, welche vor dem 30. September geerntet wurden, darf bis zum 15. Februar keine Bodenbearbeitung durchgeführt werden. Dies kann zum Zeitpunkt der Ernte finanzielle Auswirkungen haben. Die Auflage, dass nach Raps innerhalb von 7 Wochen eine Ansaat zur Bodenbedeckung angelegt werden muss, führte ebenfalls zu Diskussionen.

Dies insbesondere durch die so entstehenden Risiken, die mit der schwierigeren Bekämpfung gegen Ausfallraps einhergehen (z.B. Fruchtfolgekrankheiten oder Schädlingsdruck). Um diesen Problemen vorzubeugen, verlangt das Programm das Einhalten dieser Auflagen auf nur noch 80 % der Fläche, dies gilt seit dem 1. Januar 2024. Die Prämie pro Hektar wurde von 250 auf 200 CHF / ha gesenkt. Im Programm «Verzicht auf Herbizide im Ackerbau» ist die Teilnahme pro Parzelle seit 2023 nicht mehr möglich. Es muss jeweils die gesamte Fläche mit dem gleichen Anbaucode angemeldet werden. Dies macht die Umsetzung um einiges komplexer. Vor einer sensiblen Kultur, wie beispielsweise Tabak, wird die Unkrautbekämpfung im Getreide vorzugsweise chemisch durchgeführt, um mit einem tiefen Samenvorrat starten zu können. Wenn diese Fläche als Futtergetreide angebaut wird, kann die restliche Teilfläche als Brotgetreide im Programm «Verzicht auf Herbizide im Ackerbau» angemeldet werden. Bei Getreide lohnt sich der Ausstieg aus dem Programm während der Saison selten, vor allem wenn zusätzlich noch die IP-Suisse Prämie (10.- / dt) für herbizidloses Getreide auf dem Spiel steht. In den Diskussionen wurde aber auch deutlich, dass der langfristigen Verunkrautung der Parzellen ebenfalls Beachtung geschenkt werden muss.

Das Programm «Schonende Bodenbearbeitung im Ackerbau» zeigt, wie die vorherigen bereits diskutierten Programme, dass Betriebe mit anspruchsvollen Kulturen die gesamte Fruchtfolge überdenken und anpassen müssen. Die Anforderung sieht vor, dass 60 % der offenen Ackerfläche nicht gepflügt werden dürfen.*

Abschliessend wurden die möglichen Konflikte angesichts der Widersprüche zwischen den Programmen, sowie die dadurch auftretenden agronomischen Herausforderungen diskutiert. Dabei wurde hervorgehoben, dass jede/jeder Landwirt/Landwirtin den für seinen/ihren Betrieb besten Kompromiss wählen sollte. Dieser ist abhängig vom Standort, der Betriebsstruktur, aber auch von den persönlichen Werten des/der Betriebsleiters/Betriebsleiterin.

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