Überblick über die Prozesse in der Agrarpolitik
In den letzten Jahren wurden im Rahmen der Agrarpolitik in der Schweiz zahlreiche Änderungen beschlossen. Angesichts des Umfangs und der Anzahl dieser Änderungen ist es nicht immer einfach, die Zuständigkeiten des Parlaments oder des Bundesrats zu durchschauen oder sich einen Überblick über den Stand der Gesetzgebungsprozesse zu verschaffen.
Die Agrarpolitik ist definiert als die Sammlung von Gesetzen, die die Landwirtschaft regeln, wie z. B. das Landwirtschaftsgesetz (LwG) oder das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Ein Gesetzesentwurf oder die Änderung eines Gesetzes kann vom Bundesrat initiiert werden, aber auch vom Parlament über eine parlamentarische Initiative, eine Motion oder ein Postulat. Auch ein Kanton kann über eine Standesinitiative eine Gesetzesänderung anstossen.
Der Bundesrat beauftragt aus eigener Initiative oder auf Antrag des Parlaments das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), welches einen Gesetzesentwurf ausarbeiten wird, damit der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren einleiten kann. Letzteres ermöglicht es allen Bürgern, Kantonen und Gemeinden sowie Parteien, Organisationen usw., sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Im Anschluss an die Vernehmlassung überarbeitet das BLW den Vorentwurf und nimmt Anpassungen vor, um den Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Dieser wird dem Bundesrat vorgelegt, der ihn prüft und dem Parlament unterbreitet.
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Im Parlament angekommen, entscheiden die Präsidenten der beiden Räte, ob der Nationalrat oder der Ständerat über die Kommissionen den Gesetzesentwurf zuerst behandeln wird. Der Entwurf wird von einem Rat zum anderen und ihren jeweiligen Ausschüssen weitergereicht, wo er diskutiert und gegebenenfalls überarbeitet wird. Für die Landwirtschaft sind es die Wirtschafts- und Abgabekommissionen der beiden Räte, die die vorgelegten Entwürfe bearbeiten.
Gibt es Differenzen zwischen den beiden Räten, wird ein Differenzbereinigungsverfahren eingeleitet. Die Kommissionen beider Räte versuchen, die Streitpunkte durch Anträge zu beseitigen. Wenn nach drei Lesungen und Übermittlungen keine Einigung erzielt werden kann, wird eine Schlichtungskonferenz aus den Mitgliedern der Kommissionen beider Räte gemischt einberufen, die nach einem Kompromiss suchen. Über diesen Kompromiss wird dann in beiden Kammern abgestimmt.
Das Gesetz wird anschliessend dem Volk vorgelegt, das innerhalb von 100 Tagen die Möglichkeit hat, ein Referendum einzureichen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Gesetz vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Kommt das Referendumsbegehren durch die Sammlung von 50’000 Unterschriften zustande, ist eine Volksabstimmung erforderlich.
Verordnungen ermöglichen die Anwendung und Präzisierung der verschiedenen Gesetze (Direktzahlungsverordnung DZV, Höchstbestandesverordnung HBV, ...). Diese werden vom Bundesrat und der Bundesverwaltung erlassen. Die Verordnungen müssen nicht vom Parlament oder vom Volk genehmigt werden. Wenn der Bundesrat jedoch eine Änderung einer Verordnung vorschlägt, wird ein offenes Konsultationsverfahren durchgeführt. Die Kantone, Parteien, verschiedene Organisationen und Bürger können zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen Stellung nehmen. Im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren ändert der Bundesrat seinen Entwurf oder lässt ihn unberührt, bevor die Verordnung verabschiedet wird. Änderungen der einzelnen Verordnungen finden jedes Jahr statt und werden im sogenannten Verordnungspaket zusammengefasst.
Ausserhalb dieser Prozesse kann sich das Parlament jederzeit mit verschiedenen Arten von Vorstössen an den Bundesrat wenden, um Gesetzesentwürfe vorzuschlagen oder zu initiieren. Zu den verschiedenen möglichen Vorstössen gehören unter anderem:
- Die Motion: Schlägt dem Bundesrat vor, ein Gesetz zu ändern oder Massnahmen in Bezug auf das Gesetz zu ergreifen.
- Das Postulat: Fordert stattdessen die Prüfung/Untersuchung eines Gesetzesentwurfs oder eines bestimmten Themas.
- Die Interpellation
- Die Anfrage
Die Motion muss von beiden Räten angenommen werden, während das Postulat nur von einem Rat angenommen werden kann. Interpellationen und Anfragen hingegen ermöglichen es, nähere Informationen zu einem Thema oder einem Projekt zu erhalten.
Mit einer Volksinitiative können Bürgerinnen und Bürger eine Abstimmung über eine Teil- oder Totalrevision der Verfassung verlangen (z. B. die Hornkuh-Initiative, über die 2018 abgestimmt wurde). Das Initiativkomitee muss innerhalb von 18 Monaten mehr als 100’000 gültige Unterschriften sammeln, damit die Initiative den Stimmbürgerinnen und -bürgern vorgelegt werden kann. Mit einer Volksinitiative ist es jedoch nicht möglich, ein Gesetz auf Bundesebene zu revidieren.
Die Agrarpolitik ist nicht statisch. Im Gegenteil: Alle Gesetze und Verordnungen befinden sich in stetem Wandel. Während die Gesetze in regelmässigen Abständen (in der Regel alle vier Jahre) geändert werden, sind die Verordnungen ihrerseits jährlichen Änderungen unterworfen. Parallel dazu fordern zahlreiche Motionen, Initiativen und Interpellationen gewisse Änderungen, mit oder ohne Erfolg.
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