Sicherheit im Strassenverkehr
Der beginnende Herbst bringt die Ernte von Kartoffeln, Rüben und auch die Aussaat von Getreide mit sich. Oft werden schwere Maschinen und Gerätekombinationen eingesetzt. Bevor auf die öffentliche Strasse gefahren wird, ist es wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten. Denn im Falle eines Unfalls oder einer Polizeikontrolle können die Folgen einer Nichteinhaltung für den Landwirt schwerwiegend sein. Hohe Bussen drohen, ein Ausweisentzug ist möglich.
Ein zentraler Punkt für Anhängerzüge
Seit 2018 wurde eine Regel zum Adhäsions-Gewicht eingeführt. Sie besagt, dass 22 % des Gesamtzuggewichts auf den Antriebsachsen ruhen müssen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass Ihre Zugmaschine mit Allradantrieb 22 % des gewogenen Gewichts des gesamten Zuges ausmachen muss. (Beispiel: Gesamtzugsgewicht 40 t davon 22 % auf dem Traktor entspricht 40 t x 22 % = 8.8 t gewogenes Gewicht Traktor)
Bei Anhängerzügen bestehend aus zwei grossen zweiachsigen DrehschemelAnhängern ohne oder mit wenig Deichsellast (Gewichtsübertragung auf dem Traktor), kann das sehr schwierig sein.
© Grangeneuve
Die Herausforderung mit Anbaugeräten
Traktoren mit Sä-Kombinationen sind häufig überladen. In den heutigen Fahrzeugausweisen ist die mögliche Nutzlast zu finden. Vorsicht ist
aufgrund der durch das Anbaugerät verursachten Gewichtsverschiebung
angebracht. Bei entlasteter Vorderachse besteht die Gefahr, dass die Hinterachse überladen wird, ohne dass die Nutzlast überschritten wäre. Die effektiv mögliche Achslast kann dem Fahrzeugausweis oder dem Typenschein des Fahrzeuges entnommen werden (falls nicht vorhanden, beim Strassenverkehrsamt anfordern).
Bei einigen Traktoren ist eine kostenpflichtige Auflastung des Gesamtgewichts / der Achslasten durch den Importeur möglich. Vielfach ist in den alten Papieren die Höhe des Gesamtgewichts tiefer eingetragen, um Steuern zu sparen oder es hat überhaupt keinen Eintrag. Mögliche Auflastungen sind bei Ihrem örtlichen Vertreter oder den Importeuren der Marke nachzufragen.
Auf die Zukunft blickend ist das Nachrüsten von Zweikreisbremssystemen auf bestehende Traktoren unumgänglich. Die Möglichkeit jetzt Anhänger mit hydraulischen Zweikreisbremsen zu kaufen ist verlockend, auch ohne einen kompatiblen Traktor zu besitzen. Das vom ASTRA im Mai 2020 veröffentlichte Merkblatt, in dem es hiess, dass Anhänger ausgerüstet mit einem hydraulischen 2 Kreis Bremssystem, unter bestimmten Bedingungen mit einem hydraulischen Einleiter Bremssystem gefahren zu werden zulässig seien, war eine befristete Übergangsmassnahme, welche am 31. Dezember 2025 ausläuft. Betriebe, die sich in dieser Situation befinden, sollten die Investition einer Nachrüstung eines Zweikreisbremssystems (hydraulisch oder pneumatisch) auf den Zugfahrzeuge in Betracht ziehen und dann die Anhänger nach und nach umzurüsten oder neu hinzukaufen.
Mehr Infos auf www.agro-lohnunternehmer.ch/ratgebertechnik/lohnt-sich das-nachruesten oder über den nebenstehenden QR Code.
Samuel Reinhard