Skip to main content

Brandge­fahr durch Gärung

06. April 2020

Der Aktu­al­ität entsprechend möchten die Kan­tonale Gebäude­ver­sicherung Freiburg Sie auf die Brandge­fahr infolge Gärung von Heu und Emd aufmerk­sam machen.

Die Kan­tonale Gebäude­ver­sicherung Freiburg (KGV) bit­ten Sie, die Fut­ter­stöcke zu überwachen und die Tem­per­atur regelmäs­sig zu messen. Damit leis­ten Sie einen wirk­samen Beitrag zur Ver­hin­derung von Brän­den und schützen so Ihr Hab und Gut. Heu und Emd ist nach dem Ein­brin­gen während min­destens sechs Wochen durch regelmäs­sige Tem­per­aturkon­trollen mit einer Mess­sonde zu überwachen.

Fol­gende Regeln sind unbe­d­ingt einzuhalten:

- Bis 55 °C ist regelmäs­sig die Tem­per­atur der Fut­ter­stöcke zu messen.

- Ab 55 °C sind Gär­gase abzusaugen, Löcher zu bohren und Gänge zu schroten.

- Ab 70 °C ist unverzüglich die Feuer­wehr Tel. Nr. 118 zu alarmieren.

Mess­son­den wer­den durch die KGV mit einem Satz von 50% subventioniert.

Weit­ere Infro­ma­tio­nen finden Sie auf der Inter­net­seite www​.ecab​.ch

© Raquel Raclette