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Umgang mit Schnittgut ausserhalb des Waldes

11. Januar 2022
Pflanzliche Abfälle aus Gärten, Feldern und Wäldern entsorgt man am besten, indem man sie kompostiert oder Äste zur Verrottung zu Haufen schichtet. Ausschliesslich trockenes, naturbelassenes Holz darf in einer Holzfeuerungsanlage verbrannt werden und keinesfalls "Kehricht". Es ist auch möglich, kleine Mengen pflanzlicher Abfälle unter strengen Bedingungen im Freien zu verbrennen.

Weitere Infos auf Pratische Anweisungen oder unter: https://www.fr.ch/de/energie-landwirtschaft-und-umwelt/luft/feuer-im-freien-oder-in-einer-holzfeuerungsanlage

© Pixabay S. Hermann & F. Richter