Pflanzenschutz: Wie entstehen Verschmutzungen von Oberflächengewässern?
Werden Pflanzenschutzmittel kritisiert so werden unter Anderem Verschmutzungen der Oberflächengewässer erwähnt. Kleine Gewässer machen in der Schweiz 75 % der Fliessstrecke aus. Die darin vorhandenen Mikroorganismen sind besonders sensibel, denn durch die fehlende Verdünnung können sich negative ökologische Auswirkungen durch Pflanzenschutzmittel um einiges stärker entfalten.
50-70 % der Gewässerverschmutzungen entstehen durch sogenannte Punktquellen. Dazu gehört an erster Stelle das Waschen und Befüllen der Feldspritze am falschen Ort. Korrekterweise wird eine Feldspritze auf einem befestigten Platz mit Anschluss an eine Güllegrube oder eine dafür ausgelegte Reinigungsanlage befüllt oder gewaschen.
Der Bau von solchen Waschplätzen wird immer noch finanziell unterstützt, Gesuche müssen vor Baubeginn bestätigt werden. Weitere Formen von Punktquellen sind das Waschen der Gebinde in einem Waschbecken mit Anschluss an die ARA, das Überspritzen von Schächten im Feld und die Inbetriebnahme der Pflanzenschutzspritze auf einer entwässerten Strasse.
Neben Punktquellen stellt die oberflächliche Abschwemmung direkt in Gewässer oder via Strassenentwässerung einen weiter wichtigen Eintragsweg dar.
© Grangeneuve
Dazu sind in der Agrarpolitik Massnahmen zur Verhinderung von Abschwemmung vorgesehen. Bei jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Parzellen mit einer Neigung von 2 % in Richtung einer entwässerten Strasse muss ein Punkt zur Verhinderung von Abschwemmung erreicht werden.
Dabei können Massnahmen umgesetzt werden, welche bereits im Rahmen der Zulassung für Pflanzenschutzmittel in Bezug auf Parzellen, welche an einen Bach grenzen bestehen. Folgende Massnahmen ergeben einen Punkt: Pfluglose Verfahren, Streifenfrässaat, Bandspritzungen (weniger als 50 % behandelte Fläche) die Begrünung von Fahrgassen, Begrünung des Vorgewendes, Begrünung der Stellen an welchen Abschwemmung entsteht, die Anlage von einem Randstreifen und die Erstellung von Querdämmen in Dammkulturen.
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betr.Abschwemmung und Abdrift zu öffnen.
Da bezüglich der Umsetzung der Abschwemmungsmassnahmen Unklarheiten bestehen, erfolgen Kontrollen erst ab 2025. Zurzeit können Bewirtschafter aber bereits Massnahmen auf Parzellen ergreifen, wo regelmässiger Oberflächenabfluss in eine entwässerte Strasse bekannt ist. Dabei kann z.B. von den Beiträgen für Grünstreifen, welche im Rahmen des kantonalen Aktionsplans gesprochen werden, profitiert werden (CHF 2.- pro Laufmeter für einen Grünstreifen, welcher mindestens 3 m breit ist).
Zur Verhinderung von Abdrift, ein weiterer Weg wie Pflanzenschutzmittel in Gewässer gelangen können, werden im ÖLN ebenfalls neue höhere Auflagen gefordert. Neben den Produkteauflagen, welche bereits im Rahmen der Zulassung für Anwendungen auf Parzelle in der Nähe von Oberflächengewässern bestehen, wird bei jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 1 Punkt Abdriftminderung gefordert. Diese Anforderungen bedingt die Anschaffung von Injektordüsen welche bei einem Maximaldruck von 3 Bar betrieben werden.
Die Anschaffung von Injektordüsen kann ebenfalls über den kantonalen Aktionsplan Pflanzenschutz zum Teil vergütet werden (CHF 5.- / Düse, für einen Satz).
Auch hier erfolgen Kontrollen erst ab 2025. Die Vegetationsruhe stellt einen idealen Zeitpunkt dar, um sich Bauprojekte und Neuanschaffungen in Ruhe zu überlegen und gegebenenfalls Beratung anzufordern. Gerne stehen wir zu Ihrer Verfügung.
Ansprechspartner für Waschplätze
Beratung: Amt für Umwelt, Sektion Entwässerung und Abwasserreinigung, Grangeneuve Sektor Pflanzenproduktion, Telefon 026 305 58 00.
Beiträge: Grangeneuve Sektor Strukturverbesserungen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Konformität: Amt für Umwelt, Sektion Entwässerung und Abwasserreinigung, Telefon 026 305 37 60.
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