Beitragsberechtigte Massnahmen
Das Klimagesetz vom 30. Juni 2023 (KlimG, SGF 815.1) ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Es beauftragt den Staatsrat mit der Ausarbeitung einer Ausführungsregelung.
Für die nachstehenden Massnahmen wurde diese vom Staatsrat in Form einer befristeten Verordnung validiert, die am 1. April 2025 in Kraft tritt. Somit ist es nun möglich, die Umsetzung neuer, im kantonalen Klimaplan vorgesehener Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft mit nicht rückzahlbaren Beiträgen zu unterstützen, nämlich:
- Schaffung von Infrastrukturen für die Wasserversorgung der Alpen,
- Anlagen oder Einrichtungen, die eine Verbesserung des Stallklimas ermöglichen,
- Kauf von Raindancer, die eine optimierte Bewässerung der Kulturen ermöglichen.
Diese Massnahmen werden analog der bestehenden Massnahme «Wärmerückgewinnung für Heubelüftungsanlagen» behandelt.

© Nicolas Repond
Die Massnahmen
Wasserversorgung der Alpen
Die wiederholten Dürreperioden der letzten Sommer haben viele Alpbewirtschafter dazu gezwungen, auf Wassertransporte per Helikopter oder auf der Strasse zurückzugreifen, um die Wasserversorgung des gesömmerten Viehs zu gewährleisten. Um das Vieh in den Bergen halten zu können und damit die Betriebe im Flachland zu entlasten, ist es wichtig, die Wasserversorgung der Alpen zu verbessern.
Diese kann auf verschiedenen Quellen beruhen: Wasserentnahmen, Wasserläufe, Anschluss an öffentliche oder private Wassernetze, Speicherung und Rückgewinnung von Regen- und Schneeschmelzwasser etc. Auf vielen Alpen ist die Infrastruktur für die Wasserversorgung veraltet und nicht an die aktuellen klimatischen Bedingungen angepasst. Um die Wasserversorgung während der Trockenzeit zu verbessern, ist der Ersatz oder die Installation neuer Infrastrukturen erforderlich.

Mit der neuen Verordnung ist es nun möglich, die Durchführung von kleinen Verbesserungs-projekten im Zusammenhang mit der Wasserversorgung von Alpen zu unterstützen. Es handelt sich dabei um Projekte, die einen echten Mehrwert für die Deckung des Wasserbedarfs der Alpen darstellen, wie z. B. die Installation eines neuen Reservoirs. Die gewöhnliche und laufende Instandhaltung bestehender Infrastrukturen wird von dieser Massnahme nicht abgedeckt.
Im Gegensatz zu Grossprojekten, die vom Bund unterstützt werden und in der Regel mehrere administrative Schritte erfordern, ermöglicht die vorliegende Verordnung die Subventionierung von Projekten, die sich durch moderate Investitionsbeträge auszeichnen, mit einem möglichen Eintritt ab einem Betrag der subventionierbaren Kosten von 5'000 Franken und einem maximalen Subventionssatz von 50 Prozent, höchstens aber 20'000 Franken pro Fall.
Verbesserung des Stallklimas
Um das Stallklima (Temperatur/relative Luftfeuchtigkeit) zu verbessern und damit den Hitzestress der Tiere zu mildern, kann nun ein Beitrag für folgende Anlagen oder Ausrüstungen gewährt werden:
- Belüftung: Öffnungssysteme, die die Belüftung fördern (modulare Wände, aufblasbare Trennwände, bewegliche Klappen),
- Lüftung: Fest installierter Ventilator mit oder ohne Zuluft-Stutzen,
- Luftumwälzung: Horizontaler Ventilator vom Typ "Hubschrauber",
- Vernebelungsanlage: Hochdruckanlage,
- Schattensegel für Laufställe oder Kälberiglus,
- Cool Pad: Kühlung der Luft durch einen Wasserkreislauf.
Neue Technologien können diese Liste ergänzen.
Die Unterstützung beträgt 20% der beitragsfähigen Kosten, höchstens jedoch 5'000 Franken pro Landwirtschaftsbetrieb. Wenn der Kostenvoranschlag der subventionierbaren Kosten weniger als 2'500 Franken beträgt, wird kein Beitrag ausbezahlt.

Erwerb von Raindancer
Die Raindancer-Technologie ermöglicht eine Steuerung der Kanonenbewässerung durch Geolokalisierung. Die Daten eines GPS-Senders, der von einem Solarpanel gespeist wird, und eines Drucksensors sind auf einem Smartphone abrufbar. Je nach Bewässerungsbedarf und den Besonderheiten der bewässerten Parzelle berechnet das System die Vorwärtsgeschwindigkeit der Schlauchtrommel, den Druck und die Arbeitsbreite.
Die Vorteile dieses Systems sind vielfältig. Es verbessert die Effizienz der Bewässerung, indem es Verschwendung vermeidet (z. B. Doppelbewässerung oder Bewässerung ausserhalb der Parzellen). Ausserdem erleichtert es die Nutzung von Bewässerungsanlagen, indem es eine Bewässerungssteuerung aus Entfernung und in Echtzeit ermöglicht, einschliesslich Warnmeldungen bei Fehlfunktionen, und es reduziert die negativen Auswirkungen der Bewässerung auf den Boden, indem es z. B. eine Überdosierung von Wassergaben vermeidet.
Die vorgeschlagene Unterstützung beläuft sich auf 50% der Kosten für den Erwerb eines neuen Raindancers, jedoch höchstens 2'500 Franken pro Kanone. Die Empfänger von Beiträgen für den Erwerb von Raindancer müssen sich verpflichten, auf einer ihrer bewässerten Parzellen einen Bodenfeuchtesensor (eine kapazitive Sonde) zu installieren, der an das Netzwerk "bewaesserungsnetz.ch" angeschlossen ist.

Wärmerückgewinnungsanlagen unter Dächern
Wärmerückgewinnungsanlagen unter Dächern oder unter Photovoltaikanlagen gibt es seit vielen Jahren und ihre Effizienz ist unbestritten. Das Ziel dieser Anlagen ist es, die Trocknung zu beschleunigen, Energie zu sparen und Konservierungsverluste einzuschränken. Die Leistung der Wärmerückgewinnungsanlagen unter Dächern beträgt etwa 350 Watt pro Quadratmeter, wodurch die Heutrocknung deutlich beschleunigt werden kann. Diese Anlagen ermöglichen es, etwas feuchteres Futter einzubringen (Trockensubstanz-Gehalt von 65% statt 75%) und somit auch eine Kreiselheuerfahrt einzusparen, was einen geringeren Dieselverbrauch mit sich bringt. Die Wärmerückgewinnung eines Betriebs mit einem Trockner von ungefähr 1500 m3 spart jährlich über 29’000 kWh ein, was etwa 4 Tonnen CO2 entspricht.
Derzeit wird für jede Neuinstallation einer Wärmerückgewinnungsanlage eine einmalige Prämie von CHF 5'000.- ausgezahlt.

© Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Pierre Aeby
Beitrag für den Anbau von Eiweisskulturen für den menschlichen Konsum
Das Ernährungsverhalten der Bevölkerung ändert sich und Lebensmittel auf der Basis von pflanzlichem Eiweiss sind auf dem Vormarsch. Sie ersetzen manchmal Fleisch auf unseren Speisekarten und haben einen kleineren CO2-Fussabdruck als tierische Proteine. Die Rohstoffe, die beispielsweise für die Herstellung von Tofu, Hummus, Falafel oder einem einfachen Kichererbsen-Salat verwendet werden, stammen überwiegend aus dem Ausland, obwohl sie auch in der Schweiz produziert werden könnten. Verschiedene Institutionen verfolgen die Entwicklung der Produktionstechniken (Netzwerk Protein Power) oder der Rohstoffverwertung (Protaneo).
Ab 2024 können die Freiburger Produzenten von einem zusätzlichen Beitrag von CHF 400.00 pro ha für den Anbau von Eiweisskulturen für die menschliche Ernährung profitieren. Die wichtigsten betroffenen Kulturen sind: Soja, Eiweisserbsen, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Bohnen oder Ackerbohnen. Interessierte Produzentinnen und Produzenten können sich während der Stichtagserhebung im Frühling über GELAN anmelden.
Weitere Informationen zu diesen Kulturen finden Sie auch unter https://swiss.legumehub.eu

© Shelley Pauls / Unsplash
CO2-Diagnostik/ ClimaCert
Bei der Suche nach Lösungen, die den Betrieben helfen, ihre Treibhausgasbilanz (THG) und die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern, interessierte sich der Klimaplan Landwirtschaft für das von AgroImpact entwickelte ClimaCert-Verfahren.
Bei diesem Verfahren wird zuerst eine Diagnostik der CO2- Emissionen der landwirtschaftlichen Betriebe erstellt und anschliessend ein Aktionsplan erarbeitet, um den Klimafussabdruck zu reduzieren und die Fruchtbarkeit der Böden zu verbessern. Mit Massnahmen wie die Erhöhung des Anteils an organischer Substanz (Humus), die Erhöhung der Bodenbedeckung oder die Reduzierung der Bodenbearbeitung kann die Kohlenstoffspeicherkapazität der Böden verbessert werden.
Mittelfristig werden die Anstrengungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Zahlung von Preiszuschlägen durch verschiedene Marktteilnehmer kompensiert. Über den kantonalen Klimaplan unterstützt der Staat Freiburg die Landwirte und Landwirtinnen mit 50% der Kosten des Verfahrens.
AgroImpact, bei dem Agri Fribourg Gründungsmitglied ist, entstand aus dem Bestreben der Westschweizer Kantone, landwirtschaftliche Betriebe bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und der Umweltverantwortung widmet sich AgroImpact der Inwertsetzung und konkreten Umsetzung der Dekarbonisierung der landwirtschaftlichen Produktion. Betriebe können freiwillig mittels individuell zugeschnittenen, pragmatischen und effizienten Massnahmen teilnehmen, ohne Einbussen der Wirtschaftlichkeit.
Mehr darüber erfahren (momentan nur auf Französisch): ACCUEIL - AgroImpact
