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Pufferstreifen- Was Sie wissen müssen

11. März 2024
Pufferstreifen sind Teil der ÖLN-Auflagen. Sie dienen dazu, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Waldränder und Oberflächengewässer vor Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinträgen zu schützen.

Was ist ein Pufferstreifen?
Ein Pufferstreifen ist ein Grün- oder Streueflächenstreifen, auf dem weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. Erlaubt sind nur Einzelstockbehandlungen bei Problempflanzen, z.B. Disteln, wenn sie mit mechanischer Bekämpfung nicht mit angemessenem Aufwand bekämpft werden können.

Wo sind Pufferstreifen zwingend anzulegen?
Entlang von Waldrändern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen muss ein mindestens 3 m breiter Pufferstreifen angelegt werden. Entlang von Oberflächengewässern dürfen auf einem mindestens 6 m breiten Pufferstreifen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, das Düngerverbot gilt nur für die ersten 3 m. Ausserdem darf auf dem Pufferstreifen keine Bodenbearbeitung vorgenommen werden. Entlang von Wegen und Strassen gilt ein 50 cm breiter Pufferstreifen. Einzelstockbehandlungen in diesem Pufferstreifen sind nur entlang von National- und Kantonsstrassen erlaubt.

Wo beginnt die Messung des Pufferstreifens?
Ein Pufferstreifen wird ab Anfang des sichtbaren Gras- oder Krautbewuchses gemessen. Dieser Gras- oder Krautbewuchs muss ganzjährig über die gesamte Länge und Breite erkennbar sein.

Muss ein Pufferstreifen zwingend extensiv bewirtschaftet werden?
Nein, ein Pufferstreifen ist ein Grasstreifen, der als Dauerwiese oder Weide angemeldet und bewirtschaftet werden kann. Sind aber die Hecke, die Feld- und Ufergehölze als Biodiversitätsförderflächen (BFF, Code 852) eingetragen, gelten für die Pufferstreifen dieselben Regeln wie für extensiv genutzte Wiesen. Der Streifen von mindestens 3 m bis maximal 6 m wird zusammen mit der Hecke oder dem Feld- oder Ufergehölz angemeldet. Das Befahren der Grasstreifen von Hecken ebenso wie auf den anderen BFF, ist verboten.

Eine vorübergehende Lagerung von unbehandeltem Holz ist auf BFF zugelassen, solange die Qualität der Fläche nicht beeinträchtigt wird. Im Rahmen von Vernetzungen werden je nach Projekt teilweise zusätzliche Massnahmen gefordert.

Ab welchem Datum darf ich den Grasstreifen meiner Hecke, dem Feld- oder Ufergehölze, die als BFF angemeldet sind, beweiden?
Wenn die angrenzende Fläche der Hecke eine Weide oder eine Dauerwiese ist, ist die Beweidung des Pufferstreifens ab dem Mähtermin der extensiven Wiesen möglich. Ist dies nicht der Fall, ist die Beweidung vom 1. September bis zum
30. November möglich. Es ist nicht erforderlich, die Gehölze einzuzäunen.

Was muss ich tun, wenn die Hecke an der Grenze zu meinem Grundstück steht?
Jede Seite der Hecke muss mit einem Pufferstreifen versehen werden, unabhängig davon, wer die Hecke besitzt oder bewirtschaftet. Wenn die Hecke als BFF eingetragen ist, ist der Bewirtschafter der Hecke verpflichtet, den Pufferstreifen extensiv zu bewirtschaften. Der Nachbar auf der anderen Seite ist von dieser Verpflichtung allerdings nicht betroffen. Lediglich einen 3 m breiten Pufferstreifen muss bei ihm angelegt werden, ohne Pflicht zur extensiven Bewirtschaftung.

Grangeneuve

Für weitere Informationen über Pufferstreifen, Hecken, Feldgehölze oder andere BFF steht Ihnen Grangeneuve gerne zur Verfügung.

Im Februar bietet Grangeneuve den Kurs: «Heckenpflege: Werkzeuge, Technik, Ziel QII» an. Hierfür bitte den QR Code an der Seite scannen.

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