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Prämienverbilligung für die Risiken Frost und Trockenheit

12. Mai 2025

Ab 2025 unterstützt der Bund die Landwirtschaft mit einer Prämienverbilligung von bis zu
30 % für Versicherungen gegen die Risiken Trockenheit und Frost. Diese Förderung gilt für
landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Schweiz und ist auf acht Jahre befristet.

Um von der Prämienverbilligung zu profitieren, müssen Versicherte auf dem
Versicherungsantrag bestätigen, dass sie im Vorjahr direktzahlungsberechtigt waren. Zudem werden die BUR- und UID-Nummern benötigt, welche im Agate- Portal unter Meine Agrardatenfreigabe oder im GELAN im Kapitel Erhebung in der Kopfleiste abrufbar sind.

Quelle : www.pixabay.com

Um die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, können die Kultur- und Flächendaten von den Direktzahlungen nun direkt an die Versicherungen weitergeleitet werden. Dafür kann während der Erhebung im GELAN unter Kantonale Massnahmen, Datenweitergabe angeben werden, ob eine automatische Datenweitergabe gewünscht ist. Die Bewirtschaftenden können die Daten jederzeit selbstständig im GELAN abrufen.

Die Versicherungsgesellschaft wickelt die Prämienverbilligung direkt mit dem Bund ab, sodass für die Landwirtschaftsbetriebe kein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht. Die Prämienverbilligung wird direkt von der Prämienrechnung abgezogen.

Derzeit können diese Versicherungen bei Schweizer Hagel oder der Mobiliar abgeschlossen werden. Neu bietet Schweizer Hagel die Möglichkeit, die Risiken Frost und Trockenheit einzeln zu versichern.

Weiteire Informationen finden Sie unter diesem Link : Ernteversicherungen: Beiträge zur Prämienverbilligung


Jill Wüthrich