Gehölze und Weiden: Gegenseitiges Verständnis
Ob im Sömmerungsgebiet oder in der landwirtschaftlichen Nutzfläche, oft grenzen Weiden an Wälder, Obstgärten oder andere Gehölze. Einfache Massahmen können eingerichtet werden, um die Baumgesundheit und die Wildtiere bestmöglich vor der Weide-Infrastruktur zu schützen.
Hinweise und Empfehlungen:
Zäune innerhalb des Waldes sind zu entfernen. Der Weidegang von Vieh im Wald ist gemäss Art. 32 des kantonalen Reglements über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSR) verboten. Es ist wichtig, die Pfähle vor den letzten Bäumen oder Sträucher des Waldes zu setzen, um den Isolator mit dem Zaun daran zu befestigen. Dies gilt auch bei allen Gehölzen und Einzelbäumen ausserhalb des Waldes. Die Befestigung der Isolatoren am Baum ist gemäss Art. 32 des WSR verboten. Es kann den Stamm beschädigen und sein Wachstum behindern.

Der Isolator ist direkt am Stamm befestigt; gemäss Art. 32 des kantonalen Reglements über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen verboten.Quelle: Grangeneuve

Ein Pfahl, der direkt vor einem Baum installiert ist, um daran den Zaun zu befestigen; ein gutes Praxisbeispiel.
Quelle: Grangeneuve
Alte Zäune, die nicht mehr in Gebrauch sind, sollten entfernt werden. Die Wildtiere können sich daran verletzen, vor allem wenn sie mit Stacheldraht versehen sind. Wildtiere leben vorwiegend im Wald und ziehen oft zwischen den verschiedenen Waldgebieten umher. Die Waldränder sind daher für sie unumgängliche Passagen, die so zugänglich wie möglich gehalten werden sollten.
Waldränder sind wichtige Elemente für die Biodiversität und die Landschaft. Die Revierförster/innen beantworten gerne Ihre Fragen zu diesem Übergangsbereich zwischen Wald und Landwirtschaft. Für weitere Fragen ist Remy Philipona auch gerne erreichbar: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 026 305 58 56.
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