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Ist ein Einkauf in die 2. Säule in meiner Situation in Betracht zu ziehen?

13. Oktober 2021
Die berufliche Vorsorge setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einerseits die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG – Säule 2a) und andererseits die freiwillige berufliche Vorsorge (BVG – Säule 2b). Im Gegensatz zu Lohnbezügern/-innen, sind die selbständig Erwerbenden und familieneigenen, landwirtschaftlichen Angestellten den obligatorischen Einzahlungen in eine 2. Säule nicht unterstellt: Die berufliche Vorsorge ist somit für sie freiwillig.

Selbständig Erwerbende können sich aber freiwillig bei einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung anmelden. Der Freiburgische Bauernverband bietet zu diesem Zweck sehr gute Varianten an, welche in der Regel flexibel und an die Bedürfnisse der Landwirtschaft angepasst sind. (www.agrifribourg.ch > Dienstleistungen > Versicherungen)

Nebst den vertraglich festgelegten und regelmässigen Beiträgen kann die versicherte Person auch einmalige Einkäufe tätigen, um das Vorsorgekapital zu erhöhen, sowie die Deckung bei Invalidität oder Todesfall sicherzustellen. Um die Möglichkeiten in diesen Fällen abzuklären, ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der Pensionskasse nötig. Diese Einkäufe bieten einige steuerliche Vorteile:

  • Ermöglichen eine gleichmässige Höhe des steuerbaren Einkommens von Jahr zu Jahr bei schwankendem Einkommen.
  • Optimierung der Steuerlast beim Verkauf von Immobilien oder Bauland.
  • Vermeidung einer Reduktion oder Wegfall von Subventionen der öffentlichen Hand (z.B. Direktzahlungen, Finanzhilfen, usw.) in Fällen von sehr hohen steuerbaren Einkommen.
  • Kompensierung von wegfallenden Sozialabzügen für schulpflichtige Kinder oder Kinder in Ausbildung, wenn die Kinder das 18. Altersjahr erreicht und die Ausbildung abgeschlossen haben (maximal bis zum vollendeten 25 Altersjahr).

© Pixabay

Andererseits ist zu beachten, dass diese Variante die liquiden Mittel der versicherten Person reduzieren und deren kurzfristige Verfügbarkeit einschränken kann. Vor einem Einkauf ist es also wichtig, die laufenden Einnahmen und Ausgaben zu beachten und eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben zu bilden. Zudem kann eine Auszahlung der Guthaben aus der 2. Säule frühestens 3 Jahre nach der Einzahlung erfolgen.

Es ist ratsam, Einkäufe in die 2. Säule im letzten Drittel der beruflichen Aktivität zu tätigen (50 bis 62 Jahre alt) um die meisten Vorteile herauszuholen. Wichtig ist auch, sich frühzeitig Gedanken zu machen und Einkäufe zeitlich aufzuteilen.

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