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Massnahmen Trockenheit

Durch die extreme und langanhaltende Trockenheit stehen zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte im Kanton Freiburg vor grossen Herausforderungen. Es stellen sich Fragen zur frühzeitigen Abalpung von eigenen oder fremden Tieren und zur Einhaltung der RAUS-Vorschriften, die Futtervorräte für den Winter müssen teilweise zu früh verwendet werden, vereinzelt sind auch Liquiditätsprobleme feststellbar. Der Staat Freiburg hat verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Betriebe in dieser Situation zu unterstützen.

© Grangeneuve

Massnahme / Problematik
Vorgehen für betroffene Betriebe

1. Weidenutzung von extensiven und wenig intensiv genutzten Wiesen, von angrenzenden Krautsäumen der Hecken, sowie von Uferwiesen vor dem 1. September 2022.

⇔ Schriftliche Anfrage an detenteur@fr.ch mit zusätzlicher Notiz im Feldkalender. Zu beachten sind Vorgaben zu Vernetzungsprojekten, die unverändert zu respektieren sind. 

2. Lockerung der RAUS-Vorschriften.

Im RAUS-Journal « Futtermangel » notieren.

3. Sömmerungsbeiträge: bei einer Bestossung von weniger als 75% wird dennoch der Beitrag für den Normalstoss ausbezahlt, vorausgesetzt, dass in den vergangenen Jahren 90% eingehalten wurden.

⇔ Schriftliche Anfrage an detenteur@fr.ch unter Erwähnung des frühzeitigen Alpabzugs (Alternativ kann dieser auch in der GELAN-Herbsterhebung angegeben werden).


4. Liquiditätsprobleme, z.B. für den Zukauf von Futter.

⇔ Individuelle Anfrage an den Sektor Strukturverbesserungen:
Joël Bader (joel.bader@fr.ch, 026 305 23 15)