Sein Ziel ist es, den Auslauf der Tiere im Freien zu fördern und einen hohen Anteil an Weidegras in der Rinderration zu unterstützen. Diese fakultative Massnahme ist nur für Rinder und Wasserbüffel vorgesehen.
Die Kernpunkte der Massnahme in kurzer Form:
© Grangeneuve
Die 70% der Sommerration werden auf der zugänglichen Weidefläche berechnet. Im Gegensatz zu RAUS, wo die Mindestfläche für den Auslauf auf 4 Aren/GVE festgelegt ist, wird die Mindestfläche für den «Weidebeitrag» zwischen den einzelnen Betrieben unterschiedlich sein! Für die Kontrollorgane wird dies der Richtwert für die Umsetzung sein. Diese Fläche hängt von folgenden Faktoren ab:
Gemäss Angaben des BLW und als Richtwert gilt, dass für eine Kuh, die 7’500 kg Milch mit 750 kg Kraftfutter auf Talweiden mit einem Ertrag von 100 dt TS/ ha produziert, der Zugang zu rund 23 Aren Weidefläche gewährleistet werden muss. Es werden mehr als 30 Aren benötigt, wenn die Weiden im Tiefland nur 75 dt TS/ha produzieren. Für eine Kuh mit 9’000 kg Milch und 1’000 kg Kraftfutter auf Intensivweiden in Höhenlagen mit 80 dt TS/ha werden mindestens 31 Aren benötigt. Kurzum, der Flächenbedarf wird nicht überall gleich sein, und auch wenn die Berechnungsmethode noch nicht endgültig ist, sind die Grössenordnungen gegeben.
Die folgende Grafik zeigt den Mindestflächenbedarf für Milchkühe im Talgebiet, je nach Milchproduktion und Kraftfuttergabe.
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Der finanzielle Aspekt des «Weidegangs» ist relativ wichtig: Beispielsweise geht es um eine Erhöhung von über CHF 7’000 für einen Betrieb, der beim RAUS mit macht und «Weidegang» auf eine ganze Herde von 35 Milchkühen mit Remontierung anwenden würde. Es lohnt sich, die Machbarkeit zu analysieren.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen wünschen.
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