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Verschmutzte Strassen – die richtige Reaktion zeigen

25. September 2023
Mit dem Beginn des Herbstes und dem feuchteren Klima ist es nicht ungewöhnlich, dass die Fahrbahn nach der Ernte oder Aussaat verschmutzt ist.

Wie im Gesetz erwähnt, ist jeder Strassenbenutzer verpflichtet, die Strassen sauber zu halten und gegebenenfalls unverzüglich wieder instand zu setzen (Art. 59 der Verkehrsregelnverordnung des Bundes und Art. 91 des kantonalen Strassengesetzes). Die Reinigung nach Ende der Arbeit und eine angemessene Beschilderung während der Arbeit helfen Unfälle zu vermeiden.

Quelle: ASETA, Riniken

Bei der Reinigung sollte man besonders auf den Strassenbelag achten. Immer mehr Abschnitte der Kantonsstrassen werden mit schallabsorbierenden Matten belegt. Diese Beläge, die für ihre lärmmindernde Wirkung bekannt sind, sind sehr anfällig für Verschmutzungen.

Der Schmutz wird in die Poren des Belags eindringen und seine Wirksamkeit drastisch reduzieren. Daher ist es umso wichtiger und dringender, bei dieser Art von Belag zu handeln. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn diese Art von Fahrbahnbelag reagiert sehr empfindlich auf die Belastungen durch ein Muldenschild oder unsachgemässes Wischen. Man sollte sie auf keinen Fall aufkratzen oder mit der eigenen Ausrüstung wischen.

Das Tiefbauamt des Kantons Freiburg, bittet die Landwirte, die einen schallabsorbierenden Belag verschmutzt haben, die Nummer 026 305 36 96 anzurufen, um eine Wischmaschine anzufordern, die speziell für dieses Material konzipiert ist. Die Kosten werden vom Kanton übernommen. Bei Standardstrassen reinigt der Landwirt die Strasse selbst und auf eigene Kosten.

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