Krähenschäden – Vorbeugende Massnahmen und Entschädigungen
Schäden durch Raben- und Saatkrähen treten 2-4 Wochen nach der Saat auf, die Kulturen haben das anfällige Stadium überwunden, wenn sie das Vier-Blatt-Stadium erreicht haben.
Die Saat der Sonnenblumen ist abgeschlossen, diejenige vom Mais dauert noch an. Nun darf man nicht vergessen das die Vögel nur mittels vorbeugenden Massnahmen bekämpft werden können. Neben der Saatgutbehandlung bei Mais (Korit 420 FS) können verschiedene Abschreckungsmassnahmen eingesetzt werden.
Zu den akustischen Methoden gehören Apparate wie BirdAlert, Gaskanonen, der Einsatz von Tonbändern usw. Zur visuellen Abschreckung werden Heliumballons, Drachen, bedruckte Planen mit toten Krähen, oder etwa die Simulation eines Greifvogelangriffs anhand von Krähenfedern eingesetzt. Auch der Einsatz eines Falkners ist denkbar. Hier finden Sie Bestandsaufnahme der Methoden zur Bekämpfung von Krähen und Raben.
Diese Massnahmen können mittels Abschüsse durch den Wildhüter ergänzt werden. Krähen gewöhnen sich an jede der erwähnten Methoden, daher sollten die Methode oder der Standort alle 2 bis 5 Tage gewechselt werden, damit der Effekt erhalten bleibt.
Auch bei vollem Einsatz der präventiven Methoden besteht die Möglichkeit, dass die Schäden dermassen gravierend sind, dass eine Neusaat ansteht. In diesem Fall kann eine Entschädigung beantragt werden. Diese deckt nur die Neuaussaat. Bevor eine Parzelle neu gesät wird, muss der regionale Wildhüter den Schaden bewerten, um die Entschädigung zu genehmigen.
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