Skip to main content

Ab 2027: Ohne Fachbewilligung, keine Pflanzenschutzmittel!

Im Übergangangsjahr 2026 werden bestehende Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln anerkannt, ab 2027 tritt ein neues System in Kraft. Falls die aktuelle Bewilligung nicht den eidgenössischen Bestimmungen entspricht, ist nun der letzte Moment um eine solche zu erlangen.

Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue System in Kraft. Anhand von einem Register werden die Fachbewilligungen zentral durch den Bund verwaltet. Es wird keine Papierdokumente mehr geben, sondern eine Smartphone-App, welche die Gültigkeit der Bewilligung bestätigt. Ohne eine gültige Bewilligung wird nicht nur die Durchführung von Spritzarbeiten verboten sein, auch Pflanzenschutzmittel können nicht mehr gekauft werden. Mindestens eine Person im Betrieb muss im Besitz einer gültigen Bewilligung sein; diese Person trägt die volle Verantwortung für alles, was mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Betrieb zu tun hat.

Quelle: Grangeneuve

Die neue Fachbewilligung ist nicht mehr lebenslang gültig, sie ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt. Die Verlängerung wird automatisch durchgeführt, sofern innerhalb dieser fünf Jahre insgesamt mindestens 8 Stunden anerkannte Weiterbildung absolviert wurden. In der ersten Hälfte des Jahres 2026 muss der aktuelle Ausweis (z.B. EFZ Landwirt/in) im Bundesregister registriert werden. Dies kann online erfolgen; bei Anerkennung des Ausweises wird eine Bescheinigung ausgestellt. Bestehen Zweifel ob eine Ausbildung anerkannt wird, sollte man sich so schnell wie möglich informieren.

Wenn Sie keine gültige Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen, ist jetzt der letzte Zeitpunkt, um eine zu erwerben.

Dazu kann noch bis Ende dieses Jahres die Prüfung nach dem alten System abgelegt werden. Andernfalls muss bereits ab dem 1. Januar 2026 die Prüfung nach dem neuen System abgelegt werden. Die Anforderungen werden jedoch deutlich höher sein als im alten System. Im Übergangangsjahr 2026 werden bestehende Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln anerkannt, ab 2027 tritt ein neues System in Kraft. Falls die aktuelle Bewilligung nicht den eidgenössischen Bestimmungen entspricht, ist nun der letzte Moment um eine solche zu erlangen.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Verantwortlich Pflanzenschutz