Getreide in weiter Reihe: eine Biodiversitätsförderfläche (BFF) auf Ackerfläche (AF)
Getreide in weiter Reihe zählt zu den BFF auf Ackerfläche und kann bis maximal zur Hälfte zur Erfüllung der ab 2024 geltenden ÖLN-Anforderung von 3,5 % BFF auf Ackerfläche für Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche beitragen.
Die weiten Reihen dieser Massnahme fördern Hasen, Feldlerchen oder die Ackerbegleitflora. Sie kann für alle Winter- und Sommergetreide mit Ausnahme von Mais umgesetzt werden. 40 % der Schare müssen bei der Aussaat geschlossen sein. In den nicht besäten Teilen muss der Reihenabstand mindestens 30 cm betragen. Die Quersaaten können angemeldet werden, sofern sie die Bedingungen erfüllen.
Es gibt keine zusätzlichen Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Herbst. Im Frühjahr ist hingegen nur eine einzige Herbizidanwendung erlaubt oder aber ein einmaliger Striegeldurchgang vor dem 15. April.
Mögliche Aussaatmuster je nach Sämaschine
Quelle: agrinatur.ch
Die Anwendung von Fungiziden und Insektiziden sind weiterhin möglich. Eine Untersaat mit Klee oder einer Klee-Gras-Mischung ist erlaubt.
Getreide in weiter Reihe kann für die Vernetzung angemeldet werden. Dazu muss die Mindestbreite 18 m betragen und eine Distanz von 50 Metern zu stark befahrenen Strassen muss eingehalten werden, sofern das Feld nicht parallel zur Strasse angelegt wurde. Die Menge an Saatgut und Dünger wird proportional reduziert. Die Biologinnen und Biologen der Vernetzungsprojekte können Ihnen Auskunft geben.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Wissenschaftliche Mitarbeiterin aus dem Sektor Ressourcen