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Abschwemmungsreduktion im Feldbau

28. Januar 2025
Im ÖLN muss auf allen Parzellen, welche mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden und eine Hangneigung grösser als 2 % in Richtung einer entwässerten Strasse oder einem entwässerten Weg aufweisen, ein Punkt Abschwemmungsreduktion erreicht werden. 

Ausnahmen sind Einzelstockbehandlungen und Stoffe mit geringem Risiko. Eisen-III-phosphat (z.b. Sluxx) gehört in diese Kategorie 

Entwässerte Strasse: Das Wasser läuft vom Feld auf Strasse/Weg, diese verfügt über ein Entwässerungsschacht der in ein Gewässer führt. Hier muss ein Punkt Abschwemmungsreduktion erreicht werden. 

Distanz der Parzelle zum Entwässerungsschacht: Solange das Wasser aus der Parzelle auf die Strasse bzw. den Weg und von dahin in den Schacht läuft, spielt die Distanz keine Rolle, Die Strasse gilt als entwässert. Hier muss ein Punkt Abschwemmungsreduktion erreicht werden. 

Entwässerung über die Schulter, das Wasser fliesst über den Weg (ohne Schacht in die nächste Parzelle) -> Keine Massnahme notwendig! 

Entwässerung über die Schulter: Das Wasser fliesst über die asphaltierte Strasse (ohne Schächte) in die nächste Parzelle) -> Keine Massnahme notwendig! 

Entwässerung über die Schulter: Eine Regenrinne leitet das Wasser in die nächste Parzelle -> Keine Massnahme notwendig! 

Die ganze Parzelle weist eine Neigung gegen die entwässerte Strasse auf, hier muss ein Punkt Abschwemmungsreduktion erreicht werden. Z.b. ein 6 m breiter Grasstreifen entlang der ganzen Strasse, Mulchsaat auf der ganzen Parzelle etc.  

Das Wasser läuft im tiefsten Punkt zusammen und tritt von dort aus auf die Strasse. Massnahmen auf der gesamten Fläche müssen nur auf der Parzelle ergriffen werden auf welcher das Wasser auf die Strasse fliesst z.b. (Mulchsaat).  Punktuelle Massnahmen z.b. Grasstreifen nur am Ort wo das Wasser austritt. 

Das Wasser läuft im tiefsten Punkt zusammen und tritt von dort aus auf die Strasse. Massnahmen auf der gesamten Fläche müssen nur auf der Parzelle ergriffen werden auf welcher das Wasser auf die Strasse fliesst z.b. (Mulchsaat).  Punktuelle Massnahmen z.b. Grasstreifen nur am Ort wo das Wasser austritt. 

Die ganze Parzelle weist eine Hangneigung grösser als 2 % Richtung entwässerte Strasse auf, diese ist jedoch höher als die Parzelle gelegen, keine Massnahme nötig. 

Ein kleiner Teil der Parzelle weist eine Neigung gegen die entwässerte Strasse auf (links). Der Oberflächenabfluss vom grössten Teil der Parzelle wird jedoch über angrenzendes Kulturland entwässert. Das Risiko ist gering, keine Massnahme nötig. 

Bei einer Böschung wird die Breite des Grasstreifens horizontal gemessen. 

Folgende Massnahmen stehen zur Auswahl: 

Die Umsetzung der Massnahmen werden unter folgendem Link detailliert beschrieben: https://themes.agripedia.ch/?p=43409