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Herdenschutz – Neuerungen 2025

09. Mai 2025
Im Februar 2025 ist die neue Jagdverordnung (JSV) in Kraft getreten und damit einige Neuerungen. Dieser Artikel soll über die wichtigsten Änderungen informieren, welche den Herdenschutz betreffen. Ausserdem möchten wir die Gelegenheit nutzen, das Vorgehen für eine Beantragung von Beiträgen zu erläutern.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat entschieden, jedem Kanton mehr Verantwortung zum Thema Herdenschutz zu übertragen. Zu diesem Zweck wird der Kanton Freiburg über einen vom BAFU festgelegten Betrag verfügen, um die unterschiedlichen Anträge für Beiträge zu finanzieren.

Wichtig zu wissen ist, dass das BAFU 50 % der Kosten für die meisten Massnahmen übernimmt. Die restlichen müssen von den Landwirtinnen und Landwirten selbst finanziert werden.

Zweite wichtige Änderung: Im Falle eines Angriffs durch ein Grossraubtier werden nur als geschützt geltende Tiere (Art. 10) entschädigt. Folgende Punkte müssen ebenfalls gegeben sein, damit eine Entschädigung vergütet werden kann:

1. Das Tier wird von einem Wildhüter begutachtet.
2. Die Todesursache ist ein Angriff eines Grossraubtiers.
3. Das Tier ist korrekt in der TVD registriert.

Negative Externalitäten, welche durch einen Angriff verursacht werden, können nach wie vor nicht entschädigt werden.

Die vorgegebene Mindesthöhe des Zauns hängt von der zu schützenden Tierart ab (Art. 10c). Für Schafe, Ziegen und Weideschweine muss der Zaun eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen. Für Nachtpferche und Nachtweiden im Sömmerungsgebiet liegt die Mindesthöhe für dieselben Arten bei 105 cm. Für Neuweltkameliden ist die Mindesthöhe eines Zauns 120 cm und für Hirsche in Gehegen 180 cm. Der Zaun muss fachgerecht erstellt und unterhalten werden, sowie über eine Spannung von mindestens 3000 V verfügen.

Auch bei den Herdenschutzhunden (HSH) gibt es einige Veränderungen. Die Rassenwahl ist offen. Die HSH müssen jedoch die Einsatzbereitschafsüberprüfung (EBÜ) bestehen, um als anerkannter Herdenschutz zu gelten, was als Grundlage für die Beiträge (Art. 10d Abs. 2) dient. Ausserdem reicht ein einzelner HSH nicht für den Schutz einer Herde aus (Art. 10d Abs. 5 lit. a).

Ausführlichere Informationen sowie technische Merkblätter finden Sie auf folgender Website; indem Sie hier clicken.

Falls Sie Beiträge für Herdenschutzzäune beantragen möchten oder Fragen zum Herdenschutz haben, stehen Ihnen Fiona Weirauch (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Justine Baechler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.

Fiona Weirauch und Justine Baechler

Schafalp

© Grangeneuve