Massnahmen zur Förderung der Biodiversität: Kantonale Unterstützung ab 2026
Das Ziel besteht darin, die Qualität der Biodiversitätsförderflächen (BFF) gezielt zu verbessern. Dies durch das Erreichen der Qualitätsstuffe II (QII), sofern dies Möglich ist, oder durch andere anerkannte Massnahmen, die sich nachweislich positiv auf die Tier- und Pflanzenwelt auswirken.
verbessern – sei es durch das Erreichen der Qualitätsstufe II (QII), sofern dies möglich ist, oder durch andere anerkannte Massnahmen, die sich nachweislich positiv auf die Tier- und Pflanzenwelt auswirken. Zusätzlich zu den Direktzahlungen können für diese Massnahmen kantonale Beiträge aus der «Natur»-Kasse beigezogen werden.
So kann beispielsweise die Neuanlage von Landschaftselementen finanziell unterstützt werden – etwa bei Pflanzungen oder beim Einrichten von ökologisch wertvollen Strukturen, die nicht Teil eines Vernetzungsprojekts sind. Darüber hinaus kann eine Dienstleistung durch Dritte in Anspruch genommen werden, um in einer Zusammenarbeit mit der Landwirtin / dem Landwirten eine Hecke auf die QII aufzuwerten.
© Quelle : Grangeneuve
Mögliche Massnahmen:
1. Neupflanzung von Hecken, Einzelbäumen und Hochstamm-Feldobstbäumen
2. Unterhaltspflege von Hecken mit Krautsaum zur Aufwertung in die QII
3. Unterhaltspflege von Hecken ohne Krautsaum
4. Neuanlage von QII-Wiesen, Säumen auf Ackerflächen und Buntbrachen
5. Mähen einer Brache oder eines Saums auf Ackerflächen (Verzicht auf Mulchen)
6. Schaffung und Unterhalt von Mikrostrukturen, unabhängig von einer Vernetzungsmassnahme
7. Schaffung und Unterhalt von Strauchgruppen
8. Installation eines Doppelzauns und Unterhalt der Fläche zwischen dem Doppelzaun
Alle Massnahmen und Bedingungen sind auf der Website von Grangeneuve ausführlich beschrieben. Zudem steht das Team Biodiversität von Grangeneuve bei Fragen zur Verfügung.
Wie können kantonale Massnahmen angemeldet werden?
Während der Stichtagserhebung im Februar 2026 steht in GELAN unter dem Kapitel «Fragenkatalog» eine Massnahmenliste zur Verfügung.
Jede gewählte Massnahme ist im Jahr 2026 umzusetzen. Das Team Biodiversität wird mit der Landwirtin / dem Landwirten Kontakt aufnehmen, falls eine Besichtigung vor Ort nötig ist. Sobald die Massnahme/n umgesetzt wurde/n, ist das Formular «Kantonale Unterstützung Biodiversität» auszufüllen und an Grangeneuve per Post (Grangeneuve, Sektion Landwirtschaft, Biodiversität, Rte de Posieux 31, 1725 Posieux) oder E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu senden. Dieses Formular ist in GELAN unter «Dokumente und Hinweise» im Fragenkatalog zu finden, ebenso wie das Dokument mit der Beschreibung der Massnahmen. Die kantonalen Biodiversitätsbeiträge werden gleichzeitig mit der Schlusszahlung der Direktzahlungen ausbezahlt.
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