Skip to main content

Leistungen im Rahmen der Strukturverbesserung – Änderungen ab 2025

17. Februar 2025
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024 verabschiedet. In Bezug auf die Strukturverbesserungen sind nachfolgend die wichtigsten Änderungen aufgeführt, welche am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.

© Grangeneuve

Für das neue Jahr gab es einige Anpassungen bei den Strukturverbesserungen. Besonders erfreulich ist, dass die Pauschalsätze der Finanzhilfen für landwirtschaftliche Gebäude der Teuerung angepasst werden. Die Beiträge und Investitionskredite werden um 18 % erhöht.

Ab diesem Jahr werden nur noch bauliche Massnahmen an der Betriebsleiterwohnung unterstützt. Der Investitionskredit für die Wohnung der Eltern fällt weg. Neu wird die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung ebenfalls in der Talzone unterstützt.

Der Erwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche kann neu zu 50 % mit einem Investitionskredit finanziert werden. Die Anschaffung von Feldrobotern sowie elektrobetriebenen landwirtschaftlichen Traktoren ohne fossile Treibstoffe wird gefördert.

Der Bau von Gebäuden und Anlagen zur Produktion oder Speicherung von nachhaltiger Energie wird neu mit Pauschalen und nicht mehr prozentual zu den Kosten gefördert.

Es werden Investitionskredite für Erzeugnisse aus Aquakultur, Algen, Insekten und weiteren lebenden Organismen gewährt.

Weitere Informationen zu den Strukturverbesserungen finden Sie hier: Stukturverbesserung | Staat Freiburg.

So erreichen Sie uns:
Fragen und Anträge zur Unterstützung von Bodenverbesserungsarbeiten, landwirtschaftlichen Bauten oder Finanzierungsmassnahmen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Ein/e Mitarbeiter/in wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Seit mehr als einem Jahr ist der Sektor Strukturverbesserung mit einem erheblichen Anstieg der Dossiers konfrontiert und hat Schwierigkeiten, für alle zufriedenstellende Fristen zu gewährleisten. Derzeit beträgt die Wartezeit je nach Art der Dossiers etwa 6 bis 9 Monate.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die ILFD und die Direktion von Grangeneuve die notwendigen Massnahmen einleiten werden, um so schnell wie möglich zu einer akzeptablen Situation zurückzukehren. Bis zu einer Rückkehr zu einer schnelleren Bearbeitung der Gesuche danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Wir haben weiterhin gerne ein offenes Ohr für Sie und bemühen uns, besondere Situationen zu priorisieren.

Um die Bearbeitung Ihrer Anträge zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag frühzeitig einzureichen und darauf zu achten, dass Sie uns alle geforderten Unterlagen auf einmal übermitteln, einschliesslich des nach den erforderlichen Kriterien erstellten Budgets.

Pascale Ribordy