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Senkung der Steuer auf Kapitalleistungen per 01.01.2023

31. Mai 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es neue Sätze für die Besteuerung von Auszahlungen in Kapitalform aus der 2. Säule und der Säule 3a. Die Kantonssteuern sind nun wie folgt:

1 % für die ersten CHF 50'000.-;
• 2 % für die nächsten CHF 50'000.-;
• 3 % für die nächsten CHF 50'000.-;
• 4 % für die nächsten CHF 50'000.-
• 5 % für alle anderen Beträge.

Die Gemeinde- sowie die Pfarrei-Steuern sinken ebenfalls, da sie einem Prozentsatz der Kantonssteuern entsprechen. Die Belastung durch die direkte Bundessteuer (DBST) bleibt hingegen unverändert. 

Eine weitere Änderung ist, dass ein Abzug von CHF 10'000.- auf Kapitalleistungen gewährt wird, die an verheiratete Personen, welche in ungetrennter Ehe leben, oder an verwitwete, getrennt lebende, geschiedene oder ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder bedürftigen Personen in einem Haushalt leben und deren Unterhalt sie zur Hauptsache bestreiten. Dieser Abzug betrug vor 2023 CHF 5'000.-.

 © Pixabay

Zu beachten ist auch, dass alle Kapitalleistungen, die im selben Kalenderjahr bezogen werden, zusammengezählt werden. Kapitalleistungen, deren jährliche Nettosumme weniger als CHF 10'000.- beträgt, sind von den Steuern befreit. 

Mit diesen Änderungen wird eine verheiratete Person mit Wohnsitz in Bulle und katholischer Konfession im Jahr 2023 für eine Vorsorgeleistung von CHF 100'000.- insgesamt CHF 2'700.- Steuern bezahlen. Bis 2022 hätte die gleiche Person knapp das Doppelte, nämlich CHF 5'029.-, bezahlen müssen. Es sei erwähnt, dass diese neuen Steuersätze auch bei der Aufgabe einer Geschäftstätigkeit als Selbständigerwerbende/r angewendet werden können (Besteuerung des
Liquidationsgewinns). Für Beiträge in die Säule 3a beträgt die maximale Zahlung für das Jahr 2023 CHF 7'056.- für Personen mit einer zweiten Säule (z.B. Agrisano in Brugg).

Für Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule ist die gleiche Einzahlung auf 20 % des Erwerbseinkommens begrenzt, wobei die Obergrenze bei CHF 35'280.- liegt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Treuhänder, Bankoder Versicherungs-Berater. Für eine eventuelle Berechnung der zu zahlenden Steuern stellt die Steuerverwaltung unterwww.fr.ch/de/steuern/natuerlichepersonen/die-steuern-berechnen eine Excel-Tabelle zur Verfügung.


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