Baustellen und Bodendepots auf landwirtschaftlichen Flächen: Welche Rechte haben Sie?
Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund von Platzmangel werden bei immer mehr Bauprojekten, landwirtschaftliche Flächen vorübergehend zur Lagerung verschiedener Materialien genutzt. Welche Pflichten haben die Projektverantwortlichen und welche Rechte haben Sie als Eigentümer/in oder Bewirtschafter/in der Flächen?
Planung und Genehmigung
Im Allgemeinen gilt in der Landwirtschaftszone jede Bautätigkeit oder Installation, welche die Umwelt schädigen könnte - selbst vorübergehend - als Bauwerk ausserhalb der Bauzone.
Da diese Tätigkeiten den Boden schädigen könnten, ist eine vorgängige Genehmigung erforderlich. Dieses Prinzip funktioniert in der Praxis bei gross angelegten Bauprojekten gut, jedoch weniger gut bei kleinen Baustellen in Bauzonen, wie kleineren Einzel- oder Kollektivbauten. Oft vergessen die Projektverantwortlichen diese Flächenbedürfnisse und fordern in letzter Minute Lösungen, welche vielfach auch auf landwirtschaftlichen Flächen fallen.
Meist folgen diese Projekte einem engen Zeitplan und sind wetterunabhängig. Dabei können die Nutzungsbedingungen der Flächen nicht immer optimal sein. Der Boden kann dabei Schäden wie Verdichtung, Vermischung von Horizonten oder Verschmutzung erleiden.
Quelle: KI generiert
Wie soll man also auf eine solche Anfrage reagieren?
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, diese Baustellenbedürfnisse auf Ihrem Grundstück zu akzeptieren. Sollten Sie sich entscheiden einzuwilligen, ist es unerlässlich, eine Vereinbarung abzuschliessen, die insbesondere Folgendes festlegt:
› Beanspruchte Fläche und Nutzungsdauer
› Ablauf der Arbeiten und Art der verwendeten Geräte
› Entschädigung für Ernteverluste während der Baustelle
› Entschädigung für Ertragsverlust nach der Bauphase, falls nötig
› Wiederherstellung und Entschädigung
Es wird ausserdem empfohlen, auch bei kleinen vorübergehenden Deponien, eine Entschädigung einzufordern. Der Rahmen hierfür ist im Leitfaden von Agriexpert zur Schätzung von Ernteschäden definiert. Dieses System ermöglicht es dem Bewirtschaftenden (Eigentümer/in), von einem Teil der vom Projektverantwortlichen erzielten Einsparungen zu profitieren, indem er die Materialien auf der Baustelle deponiert, anstatt sie woanders hinzubringen. Stellen Sie sicher, dass die Arbeiten gemäss der unterzeichneten Vereinbarung ausgeführt und alle Schutzmassnahmen umgesetzt werden, um Schäden am Boden zu vermeiden.
Bei Fragen zur Entschädigung von Ernteverlusten oder zu Bodenschutzmassnahmen zögern Sie nicht, Grangeneuve unter 026 305 58 00 zu kontaktieren.
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