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Eine schweizweite Melde- und Bekämpfungspflicht für Erdmandelgras

06. Mai 2026
Erdmandelgras breitet sich weiterhin aus. Die Bekämpfung bleibt anspruchsvoll, doch als Hilfestellung muss das Ungras nun beim jeweiligen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.

Ein Befall mit Erdmandelgras sieht in den ersten Jahren oft harmlos aus. Wenn aber in diesen frühen Stadien keine konsequente Bekämpfung erfolgt, das Ungras mit Maschinen verteilt wird und sein enormes Reproduktionspotenzial entfalten kann, entsteht rasch ein sehr lästiger Begleiter.
Das hellgrüne Ungras mit dreikantigem Stiel und goldgelber Blüte vermehrt sich hauptsächlich über kleine, nussartige Knöllchen. In einer Saison kann eine ungestörte Pflanze 800 und mehr davon generieren. Diese Knöllchen findet man in verseuchten Böden bis in 50 cm Tiefe. Ab Anfang Mai beginnen diese zu keimen, ein Vorgang, der bis Anfang September stattfindet. Über diese Knöllchen, die sich an Maschinen mit Erde festsetzen, verbreitet sich die Pflanze in und zwischen Parzellen.

© Grangeneuve

Es gibt keine einfachen Lösungen: Die wenigen Herbizide mit Teilwirkung werden von der Pflanze nur bis zum fünf Blattstadium aufgenommen, da danach die Wachsschicht zu dick ist. Alle Bekämpfungsmassnahmen haben jedoch ein Ziel: Das Erdmandelgras darf nicht grösser als fünf Blätter werden, damit keine neuen Knöllchen gebildet werden. Die Massnahmen werden situationsangepasst gewählt. Dabei sind Nachkontrollen und die Bekämpfung einzelner Pflanzen immer wichtig. Hier einige Möglichkeiten: Einzelpflanzen und Herde bis zu 0.5 Aren werden grosszügig ausgegraben. Wer Zugang zu einer Maschine zur Bodensterilisierung mit Dampf hat, kann einige Aren dämpfen.
Eine Alternative dazu ist die sogenannte Schwarzbrache, d.h. die wiederholte mechanische Bekämpfung von bis zu ca. 10 Aren befallener Fläche, ohne dabei eine Kultur anzubauen.
Bei flächigen Befällen kann das Erdmandelgras durch eine Umstellung der Fruchtfolge (Getreide, Raps, Mais und eventuell. Sonnenblumen) bekämpft werden. Dazu werden vor der späten Saat (Ende Mai, Anfang Juni) möglichst viele Keimwellen mechanisch zerstört. Anschliessend wird Dimethenamid-P eingearbeitet und Mais gesät. Danach werden angepasste Herbizide verwendet. Im Gemüsebau liefert das intensive automatisierte Hacken gute Ergebnisse.
Seit 1. Januar 2026 müssen mit Erdmandelgras befallene Parzellen dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden (SR 916.23). Auch Lohnunternehmen, die auf den betroffenen Parzellen Arbeiten ausführen, müssen im Voraus präzise über die befallenen Zonen informiert werden.
Unternehmen, die mit Arbeiten auf befallenen Parzellen beauftragt sind, müssen ihre Arbeiten so planen, dass die befallenen Flächen der Parzelle als Letzte bearbeitet werden. Teile von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen, die mit befallener Erde in Kontakt gekommen sind, müssen zwingend gereinigt werden. Letztendlich müssen die Landwirtinnen und Landwirte gemäss den Empfehlungen der kantonalen Pflanzenschutzdienste Massnahmen ergreifen, um den Befall mit Erdmandelgras in den betroffenen Parzellen zu reduzieren.

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