Finanzielle Beiträge beim Bau von Waschplätzen für Pflanzenschutzspritzen
Pflanzenschutzspritzen müssen auf einem befestigten Platz mit Abfluss in eine Güllegrube oder ein Reinigungssystem befüllt und gewaschen werden. Unter gewissen Bedingungen kann die Spritze auch auf der bereits behandelten Fläche, zusätzlich zur regulären Spülung, gewaschen werden.
Das Befüllen kann auch auf einem bedeckten Abflusslosen Platz getätigt werden. Der Bau von Waschplätzen kann mit Beiträgen unterstützt werden, sofern der Antrag korrekt gestellt wird. Grangeneuve kann bei Bedarf zur Beratung beigezogen werden. Jonathan Heyer und Samuel Reinhard stehen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
jonathan.heyer@fr.ch ; Tel. 026 305 58 71 oder
samuel.reinhard@fr.ch ; Tel. 026 305 58 49
Ob und welches Baugesuch benötigt wird, ist Sache der Gemeinden. Die Konformitätsprüfung führt das Amt für Umwelt durch. Kontaktieren Sie dazu:
jonathan.dorthe@fr.ch ; Tel. 026 305 37 78
Erforderlich
- Plan vom Platz mit eingezeichnetem Entwässerungskonzept
- restlichen Elementen (Umlenkhahn, Schlammsammler etc.)
- Kurzbeschrieb des Projekts mit Funktionsweise
© Pixabay
Bei der Erweiterung von Flächen welche in die Güllegrube entwässert werden, Formular G Raumprogramm der Hofdünger beilegen.
Das Beitragsgesuch wird beim Landwirtschaftsamt gestellt (Kontakt Strukturverbesserungen, E-Mail grangeneuve-as-sv@fr.ch, Tel. 026 305 23 00). Bitte beachten: Erst nach dem Erhalt der Gewährung der finanziellen Hilfen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung wird der Gesuchsteller ermächtigt, die zu finanzierende Massnahme zu treffen, insbesondere mit dem Bau von Gebäuden zu beginnen, Kaufverträge abzuschliessen sowie Einrichtungen und Maschinen anzuschaffen.
Jonathan Heyer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter