Ausbringung von Hofdüngern (2)
Im Kanton Freiburg gibt es keine festgelegte Periode, in der die Ausbringung von Hofdüngern verboten ist. Trotzdem dürfen diese nur dann ausgebracht werden, wenn sich die Vegetation im Wachstum befindet und die Pflanzen den darin enthaltenen Stickstoff aufnehmen können. Dies ist während des Winters nur selten und in kleineren Mengen der Fall. Die Landwirtinnen und Landwirte sind somit verantwortlich, Massnahmen zu treffen, um Verluste in die Umwelt zu verhindern. Des Weiteren weisen Gaben im Spätherbst und Winter eine schlechte Nährstoffnutzungseffizienz auf.
Die Ausbringung von Gülle ist auf wassergesättigten, schneebedeckten oder gefrorenen Böden nicht erlaubt. Mist darf nicht auf wassergesättigte und schneebedeckte Böden ausgebracht werden. Werden die entsprechenden Vorkehrungen nicht getroffen, besteht ein grosses Risiko, dass Nährstoffe in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen.
Hofdüngergaben werden zum Vegetationsbeginn möglich, wenn sich ein Temperaturanstieg abzeichnet und die Böden nicht zu stark durchnässt sind. Den Bodenzustand gilt es zu beachten, um Verdichtungen zu vermeiden. Güllegaben zum Winterende können bezüglich der Stickstoffnutzung sehr effizient sein. Um Verluste zu vermeiden, sind die Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten und wenn nötig auszubauen.
Wie nutze ich meine Hofdünger am besten? © Grangeneuve
Grangeneuve kommuniziert auf seiner Internetseite mit den «News» regelmässig bezüglich der aktuellen Situation im Hinblick auf die Hofdüngerausbringung. Diese enthalten unter anderem auch aktuelle Wettergrafiken, welche die Entwicklung bezüglich der Niederschläge und der Temperaturen aufzeigen.
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