BVD: Verstärkung der Bekämpfungsmassnahmen
Die 2008 begonnene Kampagne zur Bekämpfung der BVD geht in die Zielgerade: Ab November 2026 soll der Status „BVD-frei“ eingeführt werden.
Das BVD-Virus verursacht weltweit grosse Schäden in der Rinderzucht. Typische Symptome der Krankheit sind Durchfall, Atemwegserkrankungen, Umrindern nach Besamung und Fehlgeburten.
PI-Kälber (permanent infizierte Kälber), die das Virus lebenslang ausscheiden, sind das Ziel des Bekämpfungsprogramms, da sie die Hauptinfektionsquelle in einer Herde sind.
Im November 2024 begann eine Übergangszeit, um eine lückenlose amtliche Überwachung aller Betriebe zu ermöglichen. Während dieser Übergangszeit, die am 1. November 2026 endet, wird den Betrieben eine BVD-Ampel zugeteilt. Diese wird auf der TVD und auf den elektronischen Begleitdokumenten sichtbar sein.

Quelle : BLV
Um die grüne BVD-Ampel (= geringes Risiko) zu erhalten, müssen die Betriebe die folgenden Kriterien 1 und 2 erfüllen:
› Kriterium 1: Keine PI-Tiere seit 18 Monaten oder wegen BVD gesperrte Tiere in der Herde.
› Kriterium 2: Negative amtliche Überwachung auf BVD (Tankmilchproben bei Milchviehbetrieben oder Blutproben einer Gruppe von Rindern, die im Rahmen des jährlichen BVD-Überwachungsprogramms negativ waren, bei anderen Betrieben).
Die orange Ampel (= mässiges Risiko) wird Betrieben zugewiesen, die Kriterium 1, aber nicht Kriterium 2 erfüllen.
Die rote Ampel (=hohes Risiko) betrifft Betriebe, die keines der beiden Kriterien erfüllen.
Ein erklärendes Tool zur BVD-Ampel wurde vom LSVW entwickelt. Sie können direkt über die Internetseite des SAAV auf der Website des Staates Freiburg über den folgenden QR-Code darauf zugreifen. Wir empfehlen Ihnen dringend, dieses Tool zu testen, da es Ihnen hilft, die Massnahmen besser zu verstehen, die Sie ergreifen müssen, um sich eine grüne Ampel für Ihren Betrieb zu sichern.

Oder über diesen Link : Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) | Staat Freiburg
Ab November 2026 werden diese Ampeln abgeschafft und nur der Status „BVD-frei“ oder „nicht BVD-frei“ bleibt bestehen. «Grünes Licht-Betriebe» erhalten den BVD-freien Status, wenn ihr Tierverkehr während 12 Monaten kontrolliert wurde, d.h. wenn sie nur Tiere aus «Grünes Licht-Betrieben» oder BVD-getestete Tiere aufgenommen haben.
Ab November 2026 dürfen Betriebe mit dem Status „nicht BVD-frei“ ihre Tiere nur dann verstellen, wenn diese negativ auf BVD getestet wurden.
Um den Status „BVD-frei“ im November 2026 zu erreichen, empfehlen wir Ihnen bereits jetzt, nur Tiere aus grünen Betrieben oder solche, die negativ auf das BVD-Virus getestet wurden, in Ihren Betrieb zu bringen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Quellen: Internetseiten des BVET und der des LSVW.
Christine Steiner