Welche Rahmenbedingungen gelten für die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone?
Die Pferdehaltung kann für Landwirtschaftsbetriebe eine interessante zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Es ist dabei empfehlenswert, sich vorher über die verschiedenen gesetzlichen Anforderungen an die Pferdehaltung, insbesondere der Raumplanung, zu informieren.
Es gibt drei Kategorien in der Raumplanung: die Pferdehaltung als Hobby, die Pferdehaltung in einem landwirtschaftlichen Kleinbetrieb (< 1 SAK) und die Pferdehaltung in einem landwirtschaftlichen Gewerbe (in der Regel > 1 SAK). Generell sind Umbauten an bestehenden Gebäuden in allen Fällen möglich, und befestigte Auslaufbereiche sind bis zu einer Fläche von maximal 150 m2 pro Pferd gestattet.
Die Pferdehaltung als Hobby betrifft Standorte, die nicht als landwirtschaftlicher Betrieb gemäss landw. Begriffsverordnung anerkannt sind. Es ist erlaubt, eigene Tiere zu halten, sofern die anfallende Arbeit vom Eigentümer und Halter selbst übernommen wird. Neubauten sowie Infrastrukturen für die Nutzung der Pferde sind nicht gestattet. Ausserdem ist es nicht möglich, mit einer Pferdepension Einnahmen zu erzielen.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben un landwirtschaftlichen Gewerben wird die maximale Anzahl der Pferde, die gehalten werden dürfen, über die Grünlandfläche bestimmt. Und die Haltung von Pensionspferden ist erlaubt. Nur landwirtschaftliche Gewerbe dürfen einen Paddock (max. 800 m2) für den Reitsport bauen.
Weitere Informationen finden Sie in der untenstehender Tabelle mit einer Übersicht über die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone.
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